Wir alle sind seit März 2020 von der Corona-Pandemie betroffen, sie hat nicht nur unser Gesundheits- und Hygieneverständnis grundlegend verändert, sondern auch und vor allem unser Sozialverhalten. Die Auswirkungen dieser historisch einzigartigen Situation sind enorm, denn auch unser Arbeits- und Schulalltag, ja das gesamte Bildungssystem ebenso wie nahezu jeder andere Bereich unseres Lebens haben sich essenziell und drastisch verändert. Die medizinisch notwendigen Einschränkungen sind zu einer schweren Bürde geworden. Wir alle wünschen und hoffen sehnlichst auf die Rückkehr zur Normalität.
Wie befreiend ist es da, zu wissen, dass es endlich eine nennenswerte und wirksame Möglichkeit zur Eindämmung und Kontrolle der Pandemie gibt: die Corona-Schnelltests! PoC-Antigen-Schnelltests sind seit März 2021 (also exakt ein Jahr nach Ausbruch der Pnademie) ein zunehmend wichtiger Bestandteil der aktuellen Wiederöffnungsstrategien. In unseren Betriebsstätten der TestStation24.de bieten wir Ihnen kostenlose PoC-Antigen-Schnelltests auf Sars-CoV-2 (sog. Bürgertest) ebenso wie den Corona-Test-„Goldstandard“ in Form von PCR-Labortests.
Wir sind davon überzeugt, dass regelmäßige Schnelltests erheblich dazu beitragen können, uns selbst und unsere Mitmenschen zu schützen. Wir alle wünschen uns sehnlichste die Rückkehr zur Normalität. Wir möchten uns endlich wieder besuchen, Geburtstage und Hochzeiten feiern, ja sogar am Strand liegen können. Die schnellstmögliche Rückkehr zur Normalität ist auch und vor allem wichtig für unsere Kinder, denn sie brauchen dringend wieder Stabilität im Leben, Freiheit zur Selbstentfaltung, sozialen Austausch und vor allem endlich wieder geregelten Schulunterricht.
Es geht um Sie und uns alle, daher haben wir die wichtigsten Fragen und Fakten rund um den Ablauf unserer Antigen-Schnelltests und PCR-Tests in der TestStation24.de für Sie zusammengefasst:
– Corona-PoC-Antigen-Schnelltest
Wenn Sie vor dem Zusammentreffen mit Familienmitgliedern oder Freunden oder vor einem Besuch im Alten-/Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung wissen möchten oder ggf. nachweisen müssen, dass Sie aktuell kein*e Träger*in von SARS-CoV-2-Viren sind, kann der Corona-PoC-Antigen-Schnelltest (Bürgertest) Ihnen schnell und unkompliziert Klarheit verschaffen. Das Ergebnis ist nach ca. 15-20 Minuten sichtbar.
Zur Durchführung des Antigen-Schnelltests wird ein Rachen-Nasen-Abstrich genommen. Die Probe wird anschließend in eine Testkassette eingebracht, um spezielle Nukleoprotein-Fragmente des SARS-CoV2-Virus nachzuweisen. Unser Test ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet, so dass wir mit guter Gewissheit diesen Test durchführen können. Das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Bundesgesundheitsministerium sehen Corona-Antigen-Schnelltests inzwischen als elementaren Bestandteil der Teststrategie und der allgemeinen Gesundheitsprävention an.
– PCR-Standard-Test
Die Polymerase Chain Reaction = Polymerase-Kettenreaktion (kurz PCR-Test), ist eine Analyse auf molekularbiologischer Ebene. Bei dieser Methode wird nach DNA- oder RNA-Bausteinen eines Virus gesucht und diese nachgewiesen. Das Ergebnis der PCR-Analyse kann zusammen mit anderen klinischen Angaben zum Patienten, Rückschlüsse über die Infektiösität der getesteten Person erlauben, um über eventuell notwendige Quarantäne-Maßnahmen zu entscheiden. Das PCR-Verfahren wird oftmals als notwendige Nachweismethode gefordert, um zum Beispiel wieder den Arbeitsplatz zu betreten oder eine Reise ins Ausland anzutreten.
Auch beim PCR-Test wird ein Rachen-Nasen-Abstrich genommen, um ein möglichst sicheres Ergebnis zu erhalten. Mit Hilfe eines Probentupfers wird in der Rachenregion hinter dem Zäpfchen und im Nasenrachenbereich, Zellmaterial gesammelt.
– Einreise aus einem Risikogebiet, was erwarte mich?
Falls sie vor der Reise, an Ihren Abflugort einen PCR-Test gemacht haben, können Sie unter Vorlage des Tests ohne Beschränkung einreisen. Dieser Test darf bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein.
Falls Sie keinen PCR-Test nachweisen können (in den meisten fällen benötigt die Fluggesellschaft – weltweit – immer einen PCR-Test vor dem Abflug), so müssen Sie in Deutschland mit einer 14-tätigen Quarantäne rechnen. Dies gilt für alle Reisenden.
Für Reisende nach Deutschland bitten wir, die aktuellen Reiseinformationen beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland einzuholen. Hier der Link:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/
– Mein Test ist Positiv
Sollte Ihr Antigen-POC-Schnelltestergebnis positiv sein, sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Zudem sind wir im Falle eines positiven Testergebnisses dazu verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, da es sich um eine meldepflichtige Krankheit gemäß Infektionsschutzgesetz handelt. Das Gesundheitsamt wird sich nachfolgend bei Ihnen melden, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
– Kann ich mit einem Positiven Corona-Ergebnis überhaupt reisen?
Sie sind als Bürger:in dazu verpflichtet, die Ausbreitung von infektiösen Krankheiten zu verhindern. Diese gesetzliche Regelung bestand bereits vor der Corona-Pandemie für meldepflichtige Infektionskrankheiten und wird auch nach der Pandemie weiterhin bestehen zum Schutz der Bevölkerung.
Leider ist für Sie im Falle einer Corona-Infektion keine Reise mehr möglich – weder innerdeutsch noch ins Ausland, da die Infektionsgefahr für andere Menschen dadurch zu groß wäre. Eine 14-tätige Quarantäne ist für jede:n betroffene:n Bürger:in daher gesetzliche und moralische Pflicht.
– Kann ich mit einem negativen Corona-Ergebnis überhaupt reisen?
Weltweit sind die Bestimmungen sehr unterschiedlich. Sie sollten beim jeweiligen Konsulat des Landes, das Sie bereisen wollen, anfragen. Auf Aussagen von Freunden oder Bekannten oder ggf. der Hotels/Locations, die Sie zu besuchen gedenken (hier meinen wir das Ausland), sollten Sie sich keinesfalls verlassen. Die Fluggesellschaften und Konsulate des jeweiligen Reiseländer/Destinationen oder das Auswärtige Amt können Ihre Fragen zu den jeweils gültigen Ein- und Ausreisebestimmung qualifiziert und zuverlässig beantworten.
In den meisten Fällen sind PCR-Tests verpflichtend. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer jeweiligen Ein- oder Ausreise.
Für Reisen innerhalb Deutschlands raten wir Ihnen darüber hinaus, auch die aktuellen Informationen aus der Tagespresse in Ihre Planungen miteinzubeziehen. Jedes Bundesland hat derzeit eigene Bestimmungen. Wir bedauern sehr, dass es (noch) keine einheitliche Lösung diesbezüglich gibt.
– Erhalte ich mein Testergebnis in Papierform?
Im digitalen Zeitalter haben wir unsere Umwelt im Blick und senden Ihnen Ihr Testergebnis daher standardmäßig in PDF-Form per E-Mail zu. Diese können Sie dann direkt ausdrucken. Auf besonderen Wunsch (beispielsweise sofern Sie über kein E-Mail-Konto oder keine Möglichkeit zum Ausdruck verfügen) können Sie Ihr Testergebnis natürlich auch gerne bei uns im Testzentrum in gedruckter Form erhalten. Fragen Sie diesbezüglich bitte bei unserem Personal nach. Dieser Service ist für Sie kostenlos.
Bedenken Sie bitte, dass ein Schnelltest nur eine JETZT-Aufnahme ist und KEIN Freibrief für Urlaub oder wilde Partys. Ein Corona-PoC-Antigen-Schnelltest ist daher für Reisen nicht geeignet.
– Gibt es Altersbeschränkungen beim Test?
Einen Corona-PoC-Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test dürfen Sie selbständig erst ab der Vollendung des 18-ten Lebensjahres durchführen (lassen). Eltern/Erziehungsberechtigte dürfen selbstverständlich dennoch für Ihre minderjährigen Kinder einen Schnelltest bei uns buchen.
Ein Schnelltest für Jugendliche ab 14 Jahren, darf nur in Begleitung mindestens eines Erziehungsberechtigten oder unter Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einwilligung durchgeführt werden. Jugendliche ab 14 Jahren benötigen daher eine schriftliche Einverständniserklärung des/r Erziehungsberechtigten sowie eine Ausweiskopie des/r-selben.
– Kann ich meinen Termin absagen oder verlegen?
Ja, selbstverständlich können Sie Ihren Termin absagen oder verlegen.
Termin Absagen: Sie haben die Möglichkeit einen Termin, 24 Stunden vorher abzusagen, ohne dass für Sie Kosten entstehen.
Termin verlegen: Sie haben die Möglichkeit Ihren Termin auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen, allerdings sollte dies 24 Stunden vor dem eigentlichen Termin sein.